Mittwoch, 29. Juli 2015
INTEGRATIONSBETRIEBE FÖRDERN
- neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen
Es bewegt sich was zum Thema „ Inklusion“:
Der deutsche Bundestag hat Anfang Juli die Beschlussempfehlung des Antrages „Integrationsbetriebe fördern“ angenommen. Mit dabei bei den Antragsteller/-innen war unsere Bundestagsabgeordnete Frau Astrid Freudenstein, die wir auch schon bei uns im Werkhof begrüßen durften.
Einige sehr interessante und für unsere Arbeit richtungsweisende Aussagen sind darin enthalten, kurz zusammengefasst:
- Es wird bestätigt, dass in Integrationsbetrieben das Ziel der UN Behindertenrechtskonvention, Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben, vorbildlich umgesetzt wird. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.
- Öffnung der Integrationsbetriebe für die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Schwerbehinderte, die weiterhin aus dem SGB II finanziert sind (wie im Werkhof ..!)
- Integrationsbetriebe bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen besonders zu berücksichtigen, bisher beschränkt sich das nur auf Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM), die Begründung ist, dass ein Integrationsbetrieb ein Wirtschaftsunternehmen ist, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen ist.
- Integrationsbetriebe in Inklusionsbetriebe um zu benennen
- Gesundheitsförderung, Ausbildung und Weiterbildung und deren Finanzierung in den Integrationsbetrieben aus zu bauen.
Dies, neben dem Programm „Regensburg inklusiv“, gibt uns Hoffnung und stärkt uns den Rücken in unserer täglichen Arbeit mit behinderten Menschen.
Hier finden Sie die "BT Drucksache Schwerbehinderte Langzeitarbeitslose.pdf" zum nachlesen.