Mittwoch, 29. Juli 2015
INTEGRATIONSBETRIEBE FÖRDERN
Einige sehr interessante und für unsere Arbeit richtungsweisende Aussagen sind darin enthalten, kurz zusammengefasst:
- Es wird bestätigt, dass in Integrationsbetrieben das Ziel der UN Behindertenrechtskonvention, Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben, vorbildlich umgesetzt wird. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.
- Öffnung der Integrationsbetriebe für die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Schwerbehinderte, die weiterhin aus dem SGB II finanziert sind (wie im Werkhof ..!)
- Integrationsbetriebe bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen besonders zu berücksichtigen, bisher beschränkt sich das nur auf Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM), die Begründung ist, dass ein Integrationsbetrieb ein Wirtschaftsunternehmen ist, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen ist.
- Integrationsbetriebe in Inklusionsbetriebe um zu benennen
- Gesundheitsförderung, Ausbildung und Weiterbildung und deren Finanzierung in den Integrationsbetrieben aus zu bauen.
Dies, neben dem Programm <link http: www.regensburg-inklusiv.de home _blank external-link-new-window external link in new>„Regensburg inklusiv“, gibt uns Hoffnung und stärkt uns den Rücken in unserer täglichen Arbeit mit behinderten Menschen.
Hier finden Sie die <link file:2561 _blank download file>"BT Drucksache Schwerbehinderte Langzeitarbeitslose.pdf" zum nachlesen.
